Eigentlich war der Vorschlag ganz einfach: Für jeden vollen Arbeitstag in den heimischen vier Wänden sollen Beschäftigte im Homeoffice fünf Euro als Werbungskosten absetzen können, mit einer Jahresobergrenze von 600 Euro. Dies brachte der hessische Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) in die Finanzierungsdiskussion ein, unterstützt vom Parteikollegen Martin Bradl aus Rheinland-Pfalz.
Doch ganz so einfach will es jetzt das Finanzministerium aus Rheinland-Pfalz den CDU-Kämpfern doch nicht machen. "Dem Vorschlag aus Hessen stehen wir skeptisch gegenüber", sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Mainz.
Kritisch gesehen wird dabei die mögliche Auswahl zwischen der bisherigen Arbeitszimmer-Regelung mit einer klaren räumlichen Abgrenzung und einer neuen, flexibler gehandhabten "Homeoffice-Pauschale". Dabei werde die vom tatsächlichen Aufwand abhängige Berücksichtigung der Kosten für ein Arbeitszimmer vermengt mit einer aufwandsunabhängigen Pauschale, erklärte das Mainzer Ministerium.
Fortsetzung folgt …