Jetzt ist es fix – der Lockdown geht weiter. Vorerst bis zum 14. Februar. Darauf haben sich Bund und Länder nach einem Beratungsmarathon geeinigt. Für Unternehmen gilt: sie müssen Homeoffice anbieten, wenn das möglich ist. Steuervorteile gibt es obendrauf.
27 Prozent der Mitarbeiter waren im ersten Lockdown im vergangenen März im Homeoffice. Aktuell sind es noch 13 Prozent. Kein Wunder, dass schon im Vorfeld über eine Verpflichtung auf Homeoffice spekuliert wurde. Die Chefinnen und Chefs der Bundesländer und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) haben dann auch beschlossen, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ins Homeoffice schicken müssen – sofern es die Tätigkeit zulässt. Sollte sie es nicht zulassen, müssen es die Firmen dann aber gut begründen. Die Verpflichtung gilt erstmal bis zum 15. März. Eine entsprechende Verordnung soll das Arbeitsministerium erlassen.
Weniger Kontakte durch Homeoffice
„Kritik an den Unternehmen ist gerechtfertigt“, findet Marcel Fratscher, Präsident vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Schließlich habe sich die Homeoffice-Quote mehr als halbiert.
Aber wenn man Kontakte reduzieren will, ist Homeoffice ein entscheidender Faktor. Nicht nur, weil man Begegnungen in Büros vermeidet, sondern auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Doch nicht nur bei Unternehmen, die angesichts der Homeoffice-Pflicht jammern und ihre unternehmerische Freiheit in Gefahr sehen, herrscht der Trend zurück ins Büro – viele Mitarbeitende zieht es ebenfalls dorthin zurück. Andere dagegen wurden von ihren Arbeitgebern zurückbeordert. Für sie alle soll es vorläufig ein Recht auf Homeoffice geben. Begleitet vom Appell der Politik, das auch wahrzunehmen.
Die Beschlüsse sehen auch vor, dass Computer und Software komplett im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können. Das soll das Homeoffice zusätzlich attraktiver machen. Und gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln.
Streit um Schließungen von Schulen und Kitas
Knackpunkt der Beratungen war die Schließung von Schulen und Kitas. Deshalb konnte die Kanzlerin die gemeinsamen Beschlüsse auch erst am späten Dienstagabend vorstellen. Schließlich hat man sich darauf geeinigt, dass Schulen und Kitas wie bisher überwiegend geschlossen bleiben oder die Anwesenheitspflicht ausgesetzt wird. Außerdem bleiben Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Einzelhandel geschlossen und die Maskenpflicht wird verschärft. Im Öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften ist dann eine medizinische Mund-Nasen-Abdeckung oder eine FFP2-Maske verpflichtend. Die Umsetzung der Einschränkungen ist Ländersache. Das Thema bundesweiter Ausgangssperren wurde weitgehend ausgeklammert. In Bayern und Baden-Württemberg, sowie in einigen anderen Bundesländern, gelten schon länger Ausgangsbeschränkungen. Nach wie vor dürfen sich nur Mitglieder eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen.
Sorge wegen Virusmutationen
Das Treffen fand früher als geplant statt - aus Sorge vor einer rasanten Verbreitung von Virusmutationen. Diese führen zwar nicht unbedingt zu schwereren Krankheitsverläufen, aber durch die schnellere Ausbreitung zu einer weiteren Belastung der Gesundheitssysteme.