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Steuer-Tipps fürs Homeoffice – mit und ohne Corona

Professionelles Homeoffice erfordert eine professionelle Ausstattung – aber wer soll das alles bezahlen? Generation Homeoffice hat ein paar Tipps, wie ihr clever Steuern sparen könnt.

Steuererklärung ©pixabay

Eigentlich ist die Einrichtung eines Büroarbeitsplatzes Sache des Arbeitgebers, auch im Homeoffice – nicht explizit per Gesetz, da der Arbeitgeber aber für die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Datenschutzbestimmungen verantwortlich ist, ist er indirekt dazu verpflichtet. Für Arbeitnehmer ist es jedoch möglich, mit dem Arbeitgeber die Nutzung eigener Arbeitsmittel zu vereinbaren. Macht das Sinn? Durchaus – Generation Homeoffice hat ein paar Tipps, wie ihr clever Steuern sparen könnt.

Die neue Digi-Afa

Die Bundesregierung hat kürzlich eine neue Digi-Afa beschlossen. Diese Regelung soll nicht nur Arbeitgebern bei der Bewältigung der für neue Homeoffice-Arbeitsplätze anfallenden Kosten helfen, sondern auch den Arbeitnehmern.

Künftig sollen alle Kosten für die digitale Infrastruktur sofort und komplett von der Steuer abgesetzt werden können. Bislang ging das bei Technik und Software, wie bei allen anderen Arbeitsmitteln, nur bis 800 Euro netto. Teurere Anschaffungen mussten über mehrere Jahre abgeschrieben werden, ein Computer etwa über drei Jahre. Mit der neuen Digi-Afa aber gilt: Wenn ihr euch jetzt zum Beispiel einen neuen Laptop kauft, könnt ihr den vollen Betrag in diesem Jahr komplett abschreiben und so einiges an Steuern sparen. Sogar der Restwert für Investitionen aus dem Vorjahr soll 2021 sofort und komplett abgesetzt werden können.

Sofort Steuern sparen

Das Zauberwort heißt „Lohnsteuerermäßigung“. Diese kann bereits für 2021 geltend gemacht werden, wenn die voraussichtlichen Werbungskosten 1600 Euro übersteigen. Mit einberechnen könnt ihr auch eure aktuellen (durch Corona bedingten) und absehbaren Ausgaben für das Homeoffice, wie etwa den neuen Laptop samt Zubehör nach der neuen Digi-Afa. Durch die Anrechnung dieser Werbungskosten spart ihr sofort Lohnsteuer und müsst nicht auf die Erstattung nach der Steuererklärung im nächsten Jahr warten.

So lohnt sich Homeoffice noch mehr

Die Werbungskosten: Grundsätzlich könnt ihr jeden fürs Homeoffice nötigen Gegenstand veranschlagen – je mehr Kosten, desto mehr Steuerersparnis. Mit einem neuen Schreibtisch, einem Aktenschrank oder einer Lampe u.a. treibt ihr eure Werbungskosten weiter nach oben. Da die Arbeitsmittel den arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen müssen, kann die Anschaffung entsprechender Ausstattung, etwa eines kippsicheren Bürostuhls, nötig sein. Allerdings gelten für Arbeitsmittel, die nicht zur digitalen Infrastruktur zählen, die normalen Afa-Konditionen (bis 800 Euro netto).

Die Homeoffice-Pauschale: 5 Euro pro Tag im Homeoffice, bis zu 600 Euro im Jahr könnt ihr hier absetzen. Wer aufgrund der Corona-Pandemie nur zeitweilig oder einzelne Tage von zuhause aus arbeiten musste bzw. muss, nutzt am besten diese Option.

Das Arbeitszimmer: Wer Homeoffice zu einer längerfristigen Einrichtung machen möchte oder muss, kann über ein Arbeitszimmer nachdenken. Arbeitet ihr an zwei von fünf Tagen im Homeoffice, dürft ihr bis zu 1.250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Bei Paaren, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, darf jeder seine Kosten bis 1.250 Euro geltend machen. Es reicht aber bereits, wenn ihr an drei (oder mehr) von fünf Tagen zu Hause arbeitet, um den Miet- oder Finanzierungsanteil für das Arbeitszimmer unbeschränkt geltend machen zu können, inklusive Nebenkosten und den Kosten für Telefon, Internet u.a. Allerdings muss das Arbeitszimmer ein abgeschlossener Raum sein, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist zu wenig. Es darf höchstens zu 9 Prozent privat genutzt werden, ein Gästebett kann schon zu viel sein.

Unser Tipp: Haltet alle Vereinbarungen mit eurem Arbeitgeber schriftlich fest und macht zu verschiedenen Zeiten Fotos von eurem Arbeitszimmer, um sie gegebenenfalls beim Finanzamt einreichen zu können.

 

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