Corona

Die Verpflichtung zum Homeoffice bleibt bestehen

Das Bundeskabinett hat die Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Dies umfasst auch die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice.

Homeoffice bleibt Pflicht ©pixabay

Das Bundeskabinett hat heute die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Dies umfasst auch die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen.

"Das Infektionsgeschehen in Deutschland hat sich stabilisiert, liegt jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Homeoffice ist ein wichtiges Element, um Kontakte zu reduzieren und die Pandemie einzuschränken. Die Arbeitsschutz-Verordnung wirkt und hat den Anteil der Menschen, die im Homeoffice arbeiten, noch einmal gesteigert. Darüber hinaus stärkt sie den Arbeitsschutz in den Betrieben. Das hilft, die corona-bedingten Gefährdungen für die Beschäftigten, die weiterhin in den Betrieben arbeiten, gering zu halten. Mit der Verlängerung der geltenden Arbeitsschutz-Verordnung stärken wir den Arbeitsschutz und leisten einen wichtigen Beitrag, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen", sagt Bundesminister Hubertus Heil in einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums.

 

Im Grundsatz hat sich die Corona-Arbeitsschutzverordnung bewährt. Laut einer aktuellen IZA-Umfrage für das BMAS hat die Nutzung von Homeoffice von Januar bis Februar 2021 um 22 % zugenommen. Die Beschäftigten stellen den Arbeitgebern ein gutes Zeugnis aus: Nur 11 % sehen Verbesserungsbedarf beim betrieblichen Infektionsschutz. Angesichts der unvermindert angespannten Infektionslage und den stufenweise vorgesehenen Lockerungen sind auch weiterhin die in der Verordnung beschriebenen Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz erforderlich, um das Infektionsgeschehen im Griff zu haben.

 

Mehr Informationen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung findet ihr hier.