Rechtslage

Muss mein Chef den Kaffee im Homeoffice bezahlen?

Im Büro konntest Du Kaffee trinken ohne Ende und vor allem ohne zu bezahlen. Doch im Homeoffice kostet das Vergnügen plötzlich jede Menge Geld. Das muss nicht sein. 

Kaffee im Homeoffice

Du stellst fest, dass du keinen kostenlosen Kaffee mehr bekommst, seitdem Du im Homeoffice bist. Früher im Büro war das anders. Daher stellt sich die Frage: Muss mir mein Chef den Kaffee im Homeoffice bezahlen?

Ja, auch im Homeoffice steht dir kostenloser Kaffee zu, wenn ihn dir dein Arbeitgeber an Deinem Arbeitsplatz auch zur Verfügung stellt“, sagt Markus Meixner, Rechtsexperte des Internetportals GENERATION Homeoffice. 

Nutze das Gewohnheitsrecht

Der Anspruch ist ein Vertragsanspruch und entsteht aus dem Arbeitsverhältnis; quasi als Gewohnheitsrecht. Er kommt zustande, wenn der Arbeitgeber dir ohne weitere Einschränkungen über einen gewissen Zeitraum die Möglichkeit einräumt, sich beim Kaffee zu bedienen. Und besteht dein Anspruch, dann gilt: Vertrag ist Vertrag und löst sich nicht durch ein Homeoffice auf“, so Meixner.

Erforderlich ist nur, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten bei Dir Vertrauen schafft, d.h. für eine gewisse Zeit wiederholt er seine Leistungen und Du vertraust deswegen auf eine Fortsetzung. Quasi gehst Du davon aus, dass du künftig weiter kostenlosen Kaffee trinken kannst. Dieser Vertrauensgrundsatz hat einen Überbegriff, die betriebliche Übung (grds. Bundesarbeitsgericht 14.09.2011, Az.10 AZR 526/10). 

Kaffee oder Geld

Entsteht bei dir ein Vertrauen,kostenlosen Kaffee zu bekommen, hast Du einen vertraglichen Anspruch auf die Bereitstellung von kostenlosem Kaffee. Der Kaffeebezug ist also keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Weil dein Arbeitsvertrag mit deinem Anspruch "Kaffeebezug" auch in Deinem Homeoffice weiter zu erfüllen ist, muss Dir auch dort kostenloser Kaffee bereitgestellt werden.  
 
Dies ist entweder dadurch zu erreichen, dass Dir Kaffee geschickt oder Geld für deinen Kaffeeverbrauch gezahlt wird. Gleiches gilt natürlich auch für die Teetrinker beim Bezug von kostenlosen Teegetränken während der betrieblichen Arbeitszeit.

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