Eine Frage, die in diesen Tagen unbedingt noch geklärt werden muss. Und die Antwort fällt eindeutig aus. Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, können sich in Deutschland von ihrem Arbeitgeber die Kosten für das verbrauchte Toilettenpapier zurückerstatten lassen.
„Der beauftragte Arbeitnehmer kann die Sachen von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen, die er zur Ausführung des Auftrags aufwendet. Darunter fällt auch das Klopapier im Homeoffice“, sagt unser Rechtsexperte Markus Meixner.
Verbrauch ist geregelt
Der Arbeitgeber ist im Regelfall verpflichtet, eine Toilette am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus § 6 Arbeitsstättenverordnung sowie der Richtlinie "Toiletten", die in der Arbeitsstätten-Richtlinie-Toilettenräume (ASR 37/1 zu § 37 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung) die Anzahl und Ausstattung (hier: Toilettenpapier) der Betriebstoilette regeln.
Das Gleiche gilt auch im Homeoffice, wenn Telearbeit vereinbart ist. Mit der Vereinbarung im Homeoffice zu arbeiten, entsteht ein Auftragsverhältnis im Sinne des § 662 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinsichtlich der Bereitstellung von Privaträumen für die betriebliche Nutzung (grundsätzlich: Bundesarbeitsgericht vom 14.03.2003 - 9 AZR 657/02).
Mobiles Arbeiten ohne Klopapier
Auftraggeber ist stets der Arbeitgeber, der aber nach § 670 BGB alle Aufwendungen, welche den Umständen nach im Betrieb des Homeoffice erforderlich sind, dem beauftragten Arbeitnehmer zu ersetzen hat. Dazu zählt das für den Toilettengang im Homeoffice verbrauchte Klopapier in üblichem Umfang.
Einzige Ausnahme: Hast du „mobiles Arbeiten“ mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dann kannst du das Toilettenpapier nicht ersetzen lassen.