Du arbeitest normalerweise mit Dresscode auf der Arbeit, z.B. mit Anzug und Krawatte. Musst Du im Homeoffice jetzt auch Anzug und Krawatte tragen?
„Ja“, sagt unser Rechtsexperte Markus Meixner. „Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages erhält der Arbeitgeber durch sein vertragliches Weisungsrecht die Möglichkeit, die Ordnung im Betrieb zu regeln; § 611a BGB, § 106 Gewerbeordnung“, so Meixner.
Dies umfasst regelmäßig auch das Recht gewisse Regeln zur Bekleidung der Arbeitnehmer aufzustellen, den sogenannten Dresscode. Damit hat der Arbeitgeber bei jeder Arbeitsleistung sein Recht auf Bestimmung des äußeren Erscheinungsbildes. Dies gilt zwingend auch für die Arbeit am heimischen PC.
Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich einen neuen Dresscode aufgestellt, gilt der alte Dresscode unverändert fort. Grundsätzlich kannst du verpflichtet bleiben, im Homeoffice deinen Computer erst hochzufahren, wenn die Krawatte sitzt.