Rechtsfragen

Verletzung im Homeoffice. Wer zahlt das?

Homeoffice hat natürlich Vorteile. Doch was ist eigentlich bei einem Unfall? Das sagt unser Rechtsexperte dazu.

Rettungswagen im Einsatz

Bis auf wenige Ausnahmen haftest Du selbst und bleibst auf dem Schaden sitzen, wenn etwas passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur für Wegeunfälle und Unfälle im betrieblich verantwortlichen Bereich. Hier kann der Arbeitgeber seiner Kontroll- und Verantwortungsfunktion, die er von der gesetzlichen Unfallversicherung auferlegt bekommt, nachkommen. Nur wenn Du für dein Homeoffice die Büroausstattung vom Arbeitgeber gestellt bekommst (Tisch, Bürostuhl, Computer, Drucker, etc.), hast Du eine sogenannte „Telearbeit“ und ein Arbeitsunfall ist bei Schäden im Zusammenhang mit der Büroausstattung möglich. Bricht Dein Bürostuhl oder Dein Bürotisch zusammen, erhältst Du einen Stromschlag durch den Computer oder entzündet sich der Akku von deinem Laptop? Das sind gesetzlich versicherte Arbeitsunfälle bei Telearbeit im Homeoffice. 

Gang zum Klo ist riskant

Außerhalb des unmittelbaren Homeoffice-Arbeitsumfeldes liegt schon privater Bereich vor und Du bist nicht gesetzlich versichert. Also der Gang zu Deiner Toilette, ein Verbrühen an Deiner Kaffeemaschine oder der Sturz auf dem Wohnungsweg ins Homeoffice sind nicht versichert. Hast Du nur den betrieblichen Laptop zu Hause oder nutzt für die Arbeit Deinen eigenen Computer, Schreibtisch und Stuhl, dann liegt mobiles Arbeiten im Homeoffice vor und Du bist gar nicht gesetzlich unfallversichert. Hier helfen Dir nur noch eine private oder eine betriebliche Unfallversicherung, die natürlich freiwillig sind. 

Das ist unser Rechtsexperte Markus Meixner.

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