Okay, es steht unzweifelhaft fest, es gibt ein Problem mit Alkohol während der Arbeit. Dem aktuellen Consumer Panel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) zufolge sind die Umsätze aus Alkoholverkäufen an Privatpersonen am Beginn der Pandemie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,1 % gestiegen. Auch die Zahlen einer Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Nürnberg und der Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim bestätigen diesen Trend: 37,4 % der Umfrage-Teilnehmer trinken aktuell mehr Alkohol als zuvor.
Eigentlich ist Alkohol erlaubt
Der Hammer dabei aus rechtlicher Sicht: Der Konsum alkoholischer Getränke am Arbeitsplatz sowie in Pausen- und Sozialräumen nebst Toiletten ist in Deutschland anders als das Rauchen (Verbot nach § 5 ArbStättV) gesetzlich grundsätzlich erlaubt.
Betriebliches Alkoholverbot
Berechtigterweise und zum Schutz von Arbeitsergebnissen treten die meisten Unternehmen dieser Gesetzeslücke mit einem "betrieblichen Alkoholverbot" entgegen, das über eine Anweisung oder Betriebsordnung jeden Mitarbeiter zur Abstinenz während der Arbeit verpflichtet. Verstöße des Mitarbeiters können mit Abmahnung und im Wiederholungsfall mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet werden.
Das bedeutet jetzt für die Arbeit am heimischen Schreibtisch: Ein wirksames betriebliches Alkoholverbot gilt natürlich für alle betrieblichen Arbeiten und Tätigkeiten und damit auch im betrieblich genutzten Wohnraum des Arbeitnehmers beim Arbeiten im Homeoffice. Alkoholkonsum bei betrieblichem Alkoholverbot kann als kündigungsrelevantes Fehlverhalten im Homeoffice gelten. Fazit: Finger weg vom Alkohol!