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Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Homeoffice muss bis 30. April vom Arbeitgeber angeboten werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Doch was heisst das konkret?

Recht auf Homeoffice?

Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie modifizierte Arbeitsschutzverordnung wurde vom Bund-Länder-Gipfel am 19.01. beschlossen. Vorerst bis 15.03. befristet, mittlerweile bis 30. April verlängert. Homeoffice muss bis dahin vom Arbeitgeber angeboten werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Doch was heisst das konkret? Kann mich mein Chef zwingen, von zu Hause aus zu arbeiten? Wie sehen die Pflichten aus und welche Möglichkeiten gibt es?

Die Experten der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE in Köln betreiben einen YouTube Kanal und haben sich dem Thema angenommen. Die Verordnung wird von Stephanie Törkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht erklärt und kommentiert.

Es bleiben eigentlich keine Fragen offen.

 

 

Die Rechtsanwältin Stephanie Törkel ist seit August 2020 Rechtsanwältin der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Seit 2011 ist sie zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht.